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Deutsches Dan-Kollegium ArtikelDas Deutsche Dan-Kollegium e.V. (DDK) ist ein 1952 gegründeter Verband für sämtliche Budosportarten in Deutschland. Nach der Gründung erhielt es vom Kodokan vertraglich die Legitimation, in Deutschland Judo zu lehren und sowohl Kyu- als auch Dan-Prüfungen abzunhemen. 1956 wurde das DDK Mitglied in dem Deutschen Judobund, wobei das DDK zusätzlich für das Lehr- und Prüfungswesen verantwortlich war. 1982, zu dem 30 jährigen Bestehen des DDK, erneuerte der Kodokan den Vertrag, in welchem dem DDK das Graduierungsrecht erteilt wurde.
Aufgrund finanzieller Streitigkeiten kam es Anfang der 90er Jahre zu dem Zerwürfnis zwischen beiden, was schließlich mit dem Ausschluss des DDK aus dem Judobund endete.
Das DDK pflegte seitdem als eigener Verband den Breitensport und das von Jigoro Kano gelehrte Judo. In dem Gegensatz zu dem Judobund, erkennt das DDK die Prüfungen des anderen Verbandes an.
1995 wurde von Seiten des Kodokan der Vertrag mit dem DDK in Frage gestellt, da die Anerkennung des Graduierungsrechts unter der Voraussetzung erteilt war, dass das DDK innerhalb des Deutschen Judobundes, (als dem Vertreter Deutschlands in der Internationalen Judo-Föderation) zuständig war. Da diese Zuständigkeit zwischenzeitlich entfallen war, erlosch nach Auffassung des Kodokan auch das Graduierungsrecht. Da es sich aber nach Meinung des DDK um einen internationalen Vertrag ohne Kündigungsklausel handelt, vertritt es die Meinung, dass der Vertrag nicht vorzeitig aufgelöst und damit die Legitimation des DDK Prüfungen abzunehmen auch nicht aufgehoben werden könne.
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